Auswirkungen der deutschen Datenschutzgesetzgebung und -praxis auf Startup-Unternehmen
14.12.2014
Startups bewerten das deutsche Datenschutzrecht die vorherrschende Datenschutzpraxis in seiner geltenden Fassung als außerordentlich hinderlich. Laut dem Deutschen Startup Monitor, einer vom Bundesverband Deutsche Startups jährlich herausgegebenen Studie, sehen insgesamt 50,8 % der Befragten das Datenschutzrecht als Hemmnis für die eigene Geschäftsentwicklung an, wobei davon sogar 29,8 % dieses als schwer bzw. äußerst schwer zu überwinden betrachten.
Hier kann unsere Stellungnahme zum Thema heruntergeladen werden.